Bei Patienten, die nach einem Berufsunfall schwere Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparates haben, kann durch den Durchgangsarzt eine ,,Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)‘‘ verordnet werden. Auch durch eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe kann eine solche Therapieform von dem Facharzt verordnet werden.
Der Durchgangsarzt stellt die Verordnung aus, daraufhin vereinbaren Sie einen Termin bei uns für die ärztliche Eingangsuntersuchung. Die Antragstellung bei der Berufsgenossenschaft übernehmen wir. Sobald uns die Kostenübernahme vorliegt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um den Therapieverlauf und die Termine abzustimmen.
Sollten Sie eine EAP über Ihre private Krankenversicherung in Anspruch nehmen, können Sie, nachdem Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung ausgestellt hat, eine Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung vereinbaren.
Die EAP erstreckt sich im Regelfall über 10
Therapieeinheiten, die je nach Bedarf von Ihrem Durchgangsarzt verlängert
werden können. Eine Einheit dauert ca. 2,5-3 Stunden täglich und setzt sich aus
Physiotherapie, Elektrotherapie, Fango, Massage oder Lymphdrainage und
ärztlichen Untersuchungen zusammen.